Barrierefreiheit

ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Die Staatliche Kunsthalle Baden-Baden ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.kunsthalle-baden-baden.de, https://www.2minkunst.de, https://www.kunsthallerevisited.com, https://www.conditionsofanecessity.net

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseiten sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unverhältnismäßige Belastung

Die SKBB überarbeitet derzeit alle Belange digitaler Barrierefreiheit ihrer Webpräsenzen. Dies geschieht sukzessive und ist aufgrund des umfangreichen digitalen Archivs sehr zeitintensiv.

Nicht-Text-Inhalt: Bspw. Alternativtexte
Die Kunsthalle überarbeitet derzeit sämtliche Nicht-Text-Inhalte, auch speziell hinsichtlich der barrierefreien Beschreibung in Alternativtexten. Dies geschieht sukzessive und ist aufgrund des umfangreichen digitalen Archivs sehr zeitintensiv.

Barrierefreiheit von Dokumenten: Die Kunsthalle überarbeitet derzeit sämtliche Inhalte, auch speziell hinsichtlich der Barrierefreiheit von Dokumenten. Diese werden mit dem PAC (PDF Accessibility Checker) geprüft. Dies geschieht sukzessive und ist aufgrund des umfangreichen digitalen Archivs sehr zeitintensiv.

Linkzweck: Die Kunsthalle überarbeitet derzeit sämtliche Nicht-Text-Inhalte, auch speziell hinsichtlich der barrierefreien Beschreibung in Linkzwecken. Dies geschieht sukzessive und ist aufgrund des umfangreichen digitalen Archivs sehr zeitintensiv.

Sprache: Die aktuelle Website der SKBB verfügt weder über Inhalte in DGS (Deutsche Gebärdensprache) noch in DEL (Deutsch Einfache Sprache). Im Zuge eines Sonderprojekts 2024 sollen Inhalte in DGS und DEL produziert und eingepflegt werden.

Syntaxanalyse: Die Kunsthalle überarbeitet derzeit sämtliche Inhalte ihrer Website. Im Zuge eines Sonderprojekts 2024 soll auch eine umfassende Syntaxanalyse stattfinden und deren Ergebnisse umgesetzt werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15.01.2023 erstellt. Sie wurde nach L-BGG-DVO §4 Absatz (2) Punkt 2 durchgeführt. Die Aussagen in der Erklärung bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen beruhen auf einer von einem Dritten vorgenommenen Bewertung. Die Erklärung wurde zuletzt am 17.01.2023 überprüft.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Staatliche Kunsthalle Baden-Baden
Lichtentaler Allee 8A
76530 Baden-Baden
+49 7221 300 76 400
info@kunsthalle-baden-baden.de

Dominik Busch
Digitalkurator
+49 7221 300 76 403
busch@kunsthalle-baden-baden.de

Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseiten den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an den Digitalkurator wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls der Digitalkurator nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
+49 (0) 711 279 3360
poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.